Ohne weitere vertragliche Vereinbarungen sieht das Gesetz für Ehegatten den Güterstand der Zugewinngemeinschaft vor. Durch notariellen Vertrag können Sie diesen Güterstand modifizieren, Gütertrennung oder Gütergemeinschaft vereinbaren.
Auslöser für den Abschluss eines Ehevertrages sind regelmäßig wirtschaftliche Gründe. Bei der einvernehmlichen Regelung zwischen den Eheleuten sind neben zivilrechtlichen Grenzen auch die steuerlichen Folgen der Vereinbarungen zu beachten.
Fehlende Vereinbarungen können hier nach unserer Erfahrung vor allem im unternehmerischen Bereich im Fall eines Streits über die Vermögensauseinandersetzung nach einer Scheidung zur Bedrohung der Existenz führen. Ohne entsprechende Erfahrung sind diese Gefahren für verliebte Eheschließende in der Regel nicht erkennbar.
Die Möglichkeiten einer steuerlichen Geltendmachung von Kosten der Vermögensauseinandersetzungen für Anwalt, Gericht, steuerlichen Berater und Gutachter wegen fehlender Vereinbarungen sind leider sehr beschränkt.