Große Unternehmen leisten sich eigene Abteilungen für Controlling (Aufbereitung von betriebswirtschaftlichen Daten zur Entscheidungsfindung). Sie leisten sich uns als Ihre rechte Hand. Sie müssen keine einsamen Entscheidungen mehr treffen. Durch ein Gespräch (Brainstorming) mit uns, lösen Sie selbst bereits einen Großteil Ihrer Aufgabenstellungen.

Bei dem Rest helfen wir mit unserer umfassenden betriebswirtschaftlichen Erfahrungen. Wir betreuen die verschiedensten Branchen und Unternehmensgrößen. Wir haben immer gute Lösungen gemeinsam mit unseren Mandanten gefunden.

Controlling

Controlling bedeutet die Aufbereitung von Daten für die unternehmerische Entscheidungsfindung.

Großunternehmen verfügen regelmäßig über ein eigenes betriebswirtschaftliches Controlling. Klein- und mittelständischen Unternehmen stehen wir mit unseren theoretischen Kenntnissen und praktischen Erfahrungen als rechte Hand zur Seite. Mit Ihnen und Ihren Mitarbeitern finden wir gemeinsam umsetzbare Lösungen für Ihren Unternehmenserfolg. 

Im Gegensatz zum bloßen Unternehmensberater haben wir im Regelfall ein Dauermandat, was uns ermöglicht, rechtzeitig wirtschaftliche Schieflagen und Chancen zu erkennen und mit Ihnen entsprechende Maßnahmen zu erarbeiten. Wir halten vor Banken und Unternehmen auch Seminare zum Thema: „Die Früherkennung von Unternehmenskrisen“.

Wir können Sie in allen Bereichen unterstützen.

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Existenzgründung

Gerade der junge Unternehmer braucht seine ganze fachliche Kraft, um sich in seinen Anfangsjahren am Markt behaupten zu können. Daneben verlangt aber der Staat die Beachtung vieler Vorschriften und die Abgabe richtiger Umsatzsteuer- und Lohnsteuervoranmeldungen. Dazu ist die Erstellung einer laufenden Buchführung notwendig. Selbst das Ausstellen einer umsatzsteuerlich korrekten Rechnung ist heute keine einfache Angelegenheit. Sich diese Kenntnisse selbst anzueignen, lohnt u. E. den Aufwand nicht. Hier braucht der Jungunternehmer fundierte Unterstützung eines erfahrenen Spezialisten, dem Steuerberater.

Der Existenzgründer muss wissen, ob und wo er Geld verdient und wo dieses in den Kosten wieder verschwindet. Hauptzweck der Buchhaltung und der darauf aufbauenden Kostenrechnung oder betriebswirtschaftlichen Analysen und Auswertungen ist die Bereitstellung von Daten zur Betriebsführung. Notwendiger Nebenzweck ist die Erfüllung steuerlicher Pflichten.

Oft fehlt dem Jungunternehmer das Geld, um sich gute Berater leisten zu können. Wir berücksichtigen dies bei der Honorargestaltung im Gründungsstadium und geben Ihnen wertvolle Tipps für eine erfolgreiche berufliche Zukunft. Die Mehrzahl der Neugründungen scheiden innerhalb von 3 Jahren wieder aus dem Markt aus. Unsere Mandanten gehören nicht dazu. 

Wir unterstützen Sie bei:

  • der Beantragung von Fördermitteln
  • der Erstellung eines Unternehmenskonzepts,
  • Finanzierungsfragen
  • erforderlichen Anmeldungen und Genehmigungen
  • sowie in allen Fragen rund um das Rechnungswesen

Grundstücksbewertung

Anlässe für die Bewertung von Grundstücken können beispielsweise sein:

  • Kauf / Verkauf
  • vermögensrechtliche Auseinandersetzung
  • Bewertung aus steuerlichen Gründen:
    • Entnahme ins Privatvermögen / Einlage ins Betriebsvermögen
    • Schenkung / Erbschaft
    • Zuordnung des Kaufpreises auf Grund und Boden bzw. Gebäude

Je nach Bewertungszweck sollte anders bewertet werden. Wir haben uns intensiv mit den Grundlagen solcher Bewertungen befasst. Anders als viele Grundstückssachverständige suchen wir die Wertfindung unter dem Gesichtspunkt des Bewertungszwecks. Je nach Bedarf nutzen wir die legalen Spielräume der Bewertungsvorschriften um dem Wunschwert nahe zu kommen. Das muss aus steuerlicher Sicht nicht immer der Niedrigste sein.

Weil wir wissen, dass es bei Grundbesitz in der Regel um hohe Werte und große finanzielle Auswirkungen geht, legen wir ein besonderes Augenmerk auf dieses Thema.

Da im Rahmen der Erb- und Unternehmensnachfolge der Gesetzgeber dem Steuerberater nur enge Bewertungsspielräume erlaubt, arbeiten wir bei unbefriedigenden Grundstückswerten nach Steuerrecht mit einem Grundstückssachverständigen zusammen.

Besonders gerne arbeiten wir mit Herrn Dipl. Ing. Robert Hackl (www.immobilienbewertung-muenchen-laim.com) zusammen, der sorgfältig alle Besonderheiten des Grundstücks mit berücksichtigt.

Laufende Beratung

Als Unternehmer müssen Sie sich einer Vielzahl unternehmerischer Aufgaben stellen. Zur Absicherung Ihrer Entscheidungen bieten wir uns als fachkundige Gesprächspartner an. Wir sind selbst Unternehmer, haben vielfach die gleichen Probleme und wissen wovon wir sprechen.

Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater betreuen wir eine Vielzahl von Unternehmen unterschiedlicher Branchen und Größenklassen. Wir kennen die Fragestellungen und haben an vielen Lösungen mitgewirkt.

Wenn wir Sie dauerhaft betreuen, bedarf es keiner zeitraubenden Einarbeitung, um Sie bei folgenden Themen zu unterstützen:

laufendeberatung

Sanierung

Sollte es wider Erwarten zu einer Krise im Unternehmen gekommen sein, heißt es unverzüglich zu handeln.

Als objektiver Berater können wir eine Situationsbeurteilung ohne Ängste und Wünsche vornehmen. Auch besteht für uns als Außenstehende nicht die Gefahr einer sog. Betriebsblindheit. Wir stellen uns auch die unangenehme Frage: „Lohnt es sich, gutes Geld (falls noch vorhanden) in das Unternehmen zu stecken?“ Falls ja, finden wir gemeinsam einen viel versprechenden Weg. 

Was 30 Jahre gut ging, muss nicht zwingend auch heute und in der Zukunft funktionieren. Allerdings zeigt leider die Erfahrung, dass mit „beratungsresistenten“ Unternehmern eine Sanierung kaum durchzuführen ist. Nur gegenseitiges Vertrauen und der gemeinsame Wille, auch unbequeme Wegemiteinander zu gehen, werden zum Ziel führen.

Unternehmenskrisen sind vermeidbar. Sie kündigen sich frühzeitig vorher an. Durch unsere Ausbildung und jahrelange Tätigkeit als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater kennen wir eine Vielzahl von Warnsignalen und Indikatoren, die eine Schieflage des Unternehmens anzeigen. 

Unsere Erfahrungen auf diesem Gebiet haben wir im Rahmen von Seminaren weitergegeben. Wir konnten einigen Unternehmen helfen, eine Krise rechtzeitig zu vermeiden oder zu überwinden und die notwenige Kooperation des finanzierenden Kreditinstituts zu erwirken.

Wichtigste Voraussetzung für ein frühzeitiges Gegenlenken ist die unterjährige Überwachung der Erlöse, Kosten und liquiden Situation. Wenn Sie oder wir für Ihr Unternehmen vierteljährlich eine kurzfristige Erfolgsrechnung individuell erstellen, können eventuelle Gefahren rechtzeitig erkannt werden, um die Weichen zum erfolgreichen Fortbestand des Unternehmens zu stellen.

Umstrukturierungen

Die Zeiten ändern sich schnell. Dies bringt neben Risiken auch Chancen. Sie sollten sich regelmäßig fragen, ob Ihr Unternehmen noch zukunftsorientiert aufgestellt ist.

Wir unterstützen Sie gerne dabei und analysieren

  • mögliche Schwächen und Bedrohungen für Ihr Unternehmen
  • vor allem aber Ihre Stärken und Chancen
  • die Kostenstrukturen
  • Ihr Controllingsystem
  • den Markt heute und in Zukunft
  • Ihre Konkurrenz
  • Ihren Standort

und entwickeln mit Ihnen gemeinsam tragfähige Konzepte für Sie, Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter.

Unternehmensbewertung

Es gibt unterschiedliche Anlässe zur Bewertung von Unternehmen, wie z.B.:

  • Unternehmensverkauf
  • Umwandlung
  • Vermögensauseinandersetzungen (Scheidung, Erbengemeinschaft)
  • Übertragungen im Wege der vorweggenommenen Erb- und Unternehmensnachfolge
  • Erbschaft

Nur aus den vergangenen Abschlüssen ohne detaillierte Planung der zukünftigen Erfolge einen Unternehmenswert zu ermitteln, ist nicht möglich. Einfache Programme, die aus den vergangenen 3 bis 5 Jahren einen solchen ermitteln, führen in die Irre. Natürlich wissen auch wir, dass der Markt letztlich den Preis bestimmt. Den eigentlichen Wert aber zu kennen, ist für Verhandlungen der bessere Ausgangspunkt.

Der nach steuerlichen Vorschriften (vereinfachtes Ertragswertverfahren) ermittelte Unternehmenswert mag zu Zeiten von Inflation und gleichbleibender auf den Vergangenheitszahlen basierenden Zukunftserwartungen in Ordnung sein. In der Regel aber trifft dies nicht zu. Anders als im starren vereinfachten Ertragswertverfahren können in anderen Bewertungsverfahren Besonderheiten des Unternehmens berücksichtigt werden. Es gelingt uns in anderen Berechnungsverfahren wie IDW S1 so gut wie immer niedrigere Werte zu ermitteln.

Wir empfehlen unseren Mandanten trotz Verschonungabschlag einen niedrigeren Verkehrswert rechnen zu lassen. Im Rahmen der Überprüfung der Verschonungsabschläge kann es schon sein, dass die Finanzverwaltung andere Bewertungsansätze beim schädlichen Verwaltungsvermögen wählt und auch durchsetzt. Sollte dadurch der Verschonungsabschlag entfallen, rettet ein niedriger Unternehmenswert viel Geld. Dann ist das vermeintlich teurere Verfahren der Bewertung das billigere.

Wir haben neben dem stets aktuellen theoretischen Wissen auch die praktischen Erfahrungen, den für Sie richtigen Wert zu finden. Gerne führen wir auch die Verhandlungen. In der Regel kann der externe Verhandlungspartner härter um einen besseren Preis oder andere Bedingungen „feilschen“.

Er ist als unbeteiligter Dritter von keinen Ängsten des Scheiterns des Geschäfts oder überzogenen Wunschvorstellungen geleitet. Das versachlicht meist die Verhandlungen und trägt zum Erfolg bei.

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