Jährlich über 10.000 Gerichtsentscheidungen, Hunderte von Verwaltungsanweisungen der Finanzverwaltung und Steuerrechtsänderungen müsste Ihr Steuerberater bei der Steuergestaltung und Steuererklärungen berücksichtigen.

Wir Partner, aber auch unsere Mitarbeiter besuchen ständig Seminare um den Herausforderungen des Steuerrechts gewachsen zu sein. Mit viel Kreativität finden wir die für Sie optimale Lösung. Wir sparen Ihnen Steuern. Wir bewahren Sie vor Schaden auch außerhalb des steuerlichen Bereichs.

Gestaltung

Die Steuerberatung kann nur unter ganzheitlichen Überlegungen zum optimalen Ergebnis führen. Erst wenn alle zivilrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Aspekte berücksichtigt sind, setzt sinnvoller Weise die Suche nach der besten steuerlichen Gestaltung ein.

Dazu müssen wir Ihr persönliches Umfeld (Familie, Güterstand, Alter etc.), Ihre finanziellen Möglichkeiten, Ihre unternehmerischen Rahmenbedingungen, Ihre Fähigkeiten und nicht zuletzt auch Ihre Persönlichkeit berücksichtigen.

Unsere umfassende Fortbildung, vor allem aber auch Erfahrung als seit Jahrzehnten erfolgreiche Beratungskanzlei, lässt uns den für Sie optimalen Weg finden.

Unseren Verbindungen zu BFH-Richtern, Entscheidungsträgern der Finanzverwaltung und Wissenschaftlern, helfen uns bei unklarer Rechtslage Gestaltungen abzusichern.

Deklaration

Eine sinnvolle steuerliche Gestaltungsplanung setzt natürlich lange Zeit vor der Abgabe der Steuererklärung ein. Dennoch können auch bei Erstellung der Erklärungen noch eine Vielzahl denkbarer Maßnahmen zu einer Minimierung der Steuerlast ergriffen werden. Hierzu bedarf es zum einen langjähriger Erfahrung und zum anderen einer genauen Kenntnis der aktuellen Rechtslage.

Wir setzen deshalb in diesem Bereich regelmäßig nur Steuerfachangestellte oder Bilanzbuchhalter mit mindestens 10 jähriger Berufserfahrung ein. Unsere Mitarbeiter werden laufend intern und extern geschult.

Durchsetzung

Wir achten darauf, dass Sie nicht von der Finanzverwaltung übervorteilt werden. Sollte daher eine Veranlagung nicht erklärungsgemäß sein, legen wir für Sie innerhalb der gesetzlichen Fristen Einspruch gegen die Steuerbescheide ein, um Ihre Ansprüche durchzusetzen. Auf diesem Wege halten wir auch das Verfahren in bestimmten Fällen offen, damit Sie gegebenenfalls von begünstigenden Entscheidungen in höchstrichterlich anhängigen Verfahren zu möglichen Rechts- oder Verfassungswidrigkeiten profitieren können.

Bei steuerlichen Außenprüfungen ist regelmäßig geschicktes Verhandeln gefragt. Vorausschauend schaffen wir hier bereits im Vorfeld gezielte Verhandlungspotentiale zu Ihrem maximal erzielbaren steuerlichen Vorteil.

Sollte es sich nicht vermeiden lassen, vertreten wir Ihre Interessen auch vor dem Finanzgericht und dem Bundesfinanzhof, wenn die Erfolgsaussichten nach sorgfältiger Abwägung des Kostenrisikos dafür stehen.

Auch in steuerstrafrechtlichen Fragen unterstützen wir Sie mit unserem steuerrechtlichen Know-How. Für die prozessuale Vertretung kooperieren wir mit spezialisierten Juristen.

Steuerhinterziehung

Steueroasen im Visier der Medien. Ständig neue Enthüllungen. Aktuell wieder Ankauf von Daten CD’s durch die Finanzverwaltung. Das Netz der Steuerfandung wird enger. Wie lange wollen Sie Ihr Problem verdrängen? Schweizer Baken drängen Kunden zur Selbstanzeigen. Ist nicht der Zeitpunkt gekommen, den möglichen Schaden zu begrenzen?

Im Fall der Fälle … sind Sie bei uns genau richtig – unabhängig davon, ob bereits eine Strafanzeige vorliegt oder eine Selbstanzeige erfolgen soll (Erfolgsgeschichten). 

Der ehemalige Verfassungsrichter Kirchhof hat zwar bei einem Übermaß an Steuern Staatsanwälte und Richter zur Milde gegenüber Steuersündern aufgerufen. Dennoch setzt sich auch durch die Medien unterstützt mehr und mehr die Auffassung durch, dass Steuerhinterziehung kein Kavaliersdelikt ist.

Fakt ist: Wer seine Steuern hinterzieht und entdeckt wird, wird bestraft. Das Strafmaß ist seit einigen Jahren stark gestiegen. Es schützt Sie nur die Selbstanzeige. Noch ist i. d. R. nichts verloren.

Unabhängig von Ihrem Steuerberater können wir prüfen, ob für Sie eine strafbefreiende Selbstanzeige möglich ist. Ihr Steuerberster hat ein Problem. Sollte eine Selbstanzeige nicht möglich oder sinnvoll sein, darf er bei fortgesetzter Steuerhinterziehung für Sie nicht mehr die entsprechenden Steuererklärungen abgeben. Sonst macht sich Ihr Steuerberater selbst strafbar. Wenn Sie der Finanzverwaltung mit einer Selbstanzeige zuvorkommen, bleiben Sie straffrei! Erkären Sie die hinterzogen Beträge vollständig, sonst ist die Selbstanzeige nicht wirksam. Wir schützen Sie und soweit möglich, Ihr Vermögen. Setzen Sie auf Spezialisten.

Wollen Sie straffrei ausgehen? Wir zeigen Ihnen die Möglichkeiten und Grenzen der Selbstanzeige und Strafbefreiung auf. Handeln Sie jetzt, bevor der Schaden noch größer wird. Kommen Sie zu uns, wir schützen Sie. Machen Sie sich ein Bild von unserer Kompetenz. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet der Selbstanzeige, der grenzüberschreitende Umgang mit den ausländischen Banken will gelernt sein. Vor allem die Ermittlung der Einkünfte nach deutschem Steuerrecht gehört in die Hände von Profis. Nur eine vollständige Nachmeldung der Einkünfte wirkt strafbefreiend. Dabei wird oft vergessen, dass Schenkungen nicht verjähren solange der Schenker noch lebt.

Ein Steuerrisiko bergen unerkannte oder nicht angezeigte Schenkungen, weil diese nicht verjähren, solange der Schenker noch lebt! Hinterziehungszinsen (6% p.a.) können ganz erheblich ins Gewicht fallen.

Wir verfügen u. a. über besondere Erfahrungen mit Liechtensteinischen Stiftungen und Schweizer Banken. Alle steuerlichen Fragen klären wir.

Durch unsere Erfahrungen klären wir unklare Sachverhalte im Verhandlungswege mit der Finanzverwaltung. Nur die vollständige Erlärung bringt Straffreiheit. Auf der strafrechtlichen Seite arbeiten wir mit ausgezeichneten Spezialisten zusammen. Deren Kontakte zur Staatsanwaltschaft etc. sind sehr hilfreich. Wir minimieren Ihren Schaden.

Tiefgreifende Steuerberatung

Wenn die uns gestellte Aufgabe durchleuchtet, rechtlich und betriebswirtschaftlich gestaltet ist, suchen wir unter diesen Rahmenbedingungen die für Sie steuerlich beste Lösung.

Dank unserer ständigen Fortbildung in allen Bereichen, unserer über 30-jährigen Erfahrung und unserer Verbindungen zu vielen wichtigen Vertretern von Rechtsprechung, Wissenschaft und Verwaltung, finden wir garantiert die steueroptimale Lösung für Sie!

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