Durchsetzung

Wir achten darauf, dass Sie nicht von der Finanzverwaltung übervorteilt werden. Sollte daher eine Veranlagung nicht erklärungsgemäß sein, legen wir für Sie innerhalb der gesetzlichen Fristen Einspruch gegen die Steuerbescheide ein, um Ihre Ansprüche durchzusetzen. Auf diesem Wege halten wir auch das Verfahren in bestimmten Fällen offen, damit Sie gegebenenfalls von begünstigenden Entscheidungen in höchstrichterlich anhängigen Verfahren zu möglichen Rechts- oder Verfassungswidrigkeiten profitieren können. 

Bei steuerlichen Außenprüfungen ist regelmäßig geschicktes Verhandeln gefragt. Vorausschauend schaffen wir hier bereits im Vorfeld gezielte Verhandlungspotentiale zu Ihrem maximal erzielbaren steuerlichen Vorteil. 

Sollte es sich nicht vermeiden lassen, vertreten wir Ihre Interessen auch vor dem Finanzgericht und dem Bundesfinanzhof, wenn die Erfolgsaussichten nach sorgfältiger Abwägung des Kostenrisikos dafür stehen.

Auch in steuerstrafrechtlichen Fragen unterstützen wir Sie mit unserem steuerrechtlichen Know-How. Für die prozessuale Vertretung kooperieren wir mit spezialisierten Juristen.