Steuerberater für Bauunternehmen in München

Die Baubranche gliedert sich in Bauhauptgewerbe und Baunebengewerbe.

Das Baugewerbe unterteilt sich im Großen und Ganzen in drei Bereichen:

  • Hochbau
  • Tiefbau
  • Ausbau

Bauunternehmen bilden einen der wichtigsten Wirtschaftszweige in Deutschland und leiden aktuell unter den generellen wirtschaftlichen Problemen in Deutschland. Hierzu gehören beispielsweise der immer weiter zunehmenden Fachkräftemangel, ansteigenden Rohstoffpreise, Lieferengpässe der Baumaterialien, steigende Zinsen sowie geringere staatliche Förderungen.

Nebenbei wird ein hohes Mass an Weiterentwicklung gefordert. So soll in den jetzigen Zeiten ein jedes Unternehmen möglichst digital arbeiten und großen Wert auf Nachhaltigkeit legen.

Besonderheiten und Probleme aus dem Blickwinkel des Steuerberaters

Steuerliche Besonderheiten im Beieich Baulohn

Das Thema Baulohn sorgt bei Bauunternehmern oft für Kopfschmerzen, dabei wird auch beim Baulohn im Prinzip eine ganz normale Lohnabrechnung mit Stundenlöhnen, Gehältern, SV-Beiträgen und Lohnsteuer durchgeführt.

Hinzu kommen dann spezielle Regelungen je nach Branche sowie Bestimmungen für die Winterzeit. Die witterungsbedingten Einflüsse auf die Durchführbarkeit von Arbeiten auf dem Bau im Winter, sowie die Bekämpfung von Schwarzarbeit hat zu den Besonderheiten bei der Lohnabrechnung im Baugewerbe geführt.

Eine Besonderheit ist hier zum Beispiel die monatliche Abrechnung der SOKA Bau. Gemeldet werden monatlich abzuführende Beiträge, sowie die Abrechnung von Urlaubstagen, Urlaubsgeld und zusätlichem Urlaubsgeld.

Welche Unternehmen und welche Arbeitnehmer überhaupt unter die Regelungen für Baulohn fallen ist im Einzelfall oftmals schwierig abzugrenzen. Entscheidend ist beispielsweise nicht die Ausbildung des Mitarbeiters, sondern die Art seiner tatsächlich ausgeführte Tätigkeit. So unterliegt der gelernte Maurer nicht zwingend den Vorschriften des Baulohns, wenn er im wesentlichen Gartenarbeiten erledigt.

Umsatzsteuerliche Herausforderungen bei Bauunternehmen

Im Bereich der Umsatzsteuer gibt es für Bauunternehmer auch Einiges zu beachten.

Bei ausgeführten Arbeiten muss unterschieden werden, ob es sich um eine Werklieferung oder Werkleistung handelt, denn diese Differenzierung kann einen erheblichen Unterschied bei der umsatzsteuerlichen Behandlung des erwirtschafteten Umsatzes machen.

Auch umsatzsteuerliche Besonderheiten wie Bauabzugsteuer, Umkehr der Steuerschuldnerschaft des Bauherrn etc. sind zu beachten.

Eigentlich sollte klar sein, dass die Umsatzsteuer bei Teilleistungen erst bei Zahlung der angeforderten Abschlagszahlung fällig ist. In der Praxis wird hier allerdings häufig und viel falsch gemacht.

Der Steuersatz richtet sich nach dem Datum der Schlussabnahme oder nach dem Zeitpunkt der in Gebrauchsinnahme, wenn dieser vor der Schlussabnahme liegt. Dies war im Jahr 2020 von Bedeutung, dar hier im ersten Halbjahr einen Umsatzsteuersatz von 19% galt und im zweiten Halbjahr ein Umsatzsteuersatz von 16%.

Der Bauträger hat in der Regel keinen Vorsteuerabzug da er umsatzsteuerlich steuerfreie Umsätze erzielt.

Einkommensteuer bzw. Ertragsteuer in der Baubranche

Ertragsteuerlich gibt es weitere Besonderheiten, die zu beachten sind. Die Bewertung der unfertigen Leistungen eröffnet einen schönen Spielraum zur Gewinnsteuerung.

Gerade in so schwierigen Zeiten mit dem Auf- und Ab der Rohstoffpreise, Lieferengpässen, schwieriger Auftragslage für den Wohnungsbau und fehlenden Mitarbeitern, hilft die kundige steuerliche Bewertung und Rückstellungsbildung, um die Gewinne oder Verluste zu steuern.  

Erstaunlich ist für uns immer wieder die Rechtsformwahl der reinen GmbH als Unternehmensform, die in Deutschland bei den Bauunternehmen vorherrscht. Die GmbH hat zum einen einige Nachteile gegenüber der GmbH & Co. KG. Zum anderen scheint vielen Unternehmern nicht bewusst zu sein, wie der Umgang mit der eigenen GmbH zu handhaben ist und welche Regeln zwingend beachtet werden sollten. Steuerliche Konzequenzen wie beispielsweise die verdeckte Gewinnausschüttung, nachträglich festgestellte Betriebsaufspaltungen usw. sind die Folge.

Auch die Besteuerung ist höher bei der GmbH. Das gilt vor allem bei Verlustjahren.

Sehen wir uns die Jahresabschlüsse an, dann fällt auf, dass oft werthaltige Grundstücke im Betriebsvermögen aufgeführt sind. Damit wird die Haftungsbeschränkung ad absurdum geführt. Gegenüber der GmbH & Co. KG gibt es viele Nachteile.

Der Wirtschaftszweig Bau ist geprägt von einem Auf und Ab der Jahresergebnisse. Rechtsformen wie GmbH & Co. KG geben hier wesentlich mehr Steuerungsinstrumente an die Hand als eine klassische GmbH. Gerade in Verlustjahren, also bei Krisen, erweist sich die Personengesellschaft als ein Segen.

Nur der versierte Steuerberater ist den Besonderheiten dieser Branche gewachsen. Er verhilft Ihnen zur Absicherung Ihres Vermögens und zu einer geringeren Besteuerung.

Wie funktioniert Bauabzugssteuer?

Der Einbehalt von Bauabzugssteuer ist ein Verfahren, das in einigen Ländern eingeführt wurde, um sicherzustellen, dass Steuern von Bauleistungen ordnungsgemäß entrichtet werden. Das Ziel besteht darin, Steuerhinterziehung im Baugewerbe zu verhindern.

Wie läuft das Verfahren ab?

Der Kunde (Auftraggeber) ist verpflichtet, einen Teil des Rechnungsbetrags einzubehalten und direkt an das Finanzamt abzuführen. Die Höhe des einzubehaltenden Betrags kann gesetzlich festgelegt sein und variiert je nach Land und Art der Bauleistung.

Die einbehaltene Bauabzugssteuer wird vom Finanzamt mit den Steuerschulden des Auftragnehmers verrechnet. Falls der einbehaltene Betrag die tatsächliche Steuerschuld übersteigt, wird der überschüssige Betrag erstattet.

Sowohl der Auftraggeber als auch der Auftragnehmer müssen bestimmte Dokumentationspflichten erfüllen. Der Auftragnehmer stellt eine entsprechende Rechnung aus und gibt dem Auftraggeber die erforderlichen Informationen zur korrekten Abführung der Bauabzugssteuer.

Warum unterliegen Bauunternehmen häufig Betriebsprüfungen?

Die Buchführung von Bauunternehmen kann aufgrund der Vielzahl von Projekten, Subunternehmern, Teilfertigstellungen und langfristigen Verträgen komplex sein. Diese Komplexität kann dazu führen, dass Steuerbehörden genauer prüfen wollen, ob die Buchführung korrekt und vollständig ist.

Das Baugewerbe wird manchmal als risikoreicher Bereich für potenzielle Steuerhinterziehung angesehen. Steuerbehörden können daher dazu neigen, Bauunternehmen genauer zu überprüfen, um sicherzustellen, dass alle steuerlichen Verpflichtungen erfüllt werden.

Die Umsatzsteuerregelungen im Baugewerbe können komplex sein, insbesondere im Zusammenhang mit Bauleistungen. Steuerbehörden können daher prüfen, ob die Umsatzsteuer richtig abgerechnet und erklärt wird.

Bauunternehmen beschäftigen oft eine große Anzahl von Arbeitnehmern und Subunternehmern. Dies erhöht das Potenzial für Fehler oder Unregelmäßigkeiten in Bezug auf die korrekte Abrechnung von Löhnen, Gehältern und Sozialversicherungsbeiträgen. .

Es ist wichtig, dass Bauunternehmen ihre steuerlichen Verpflichtungen erfüllen, ordnungsgemäße Aufzeichnungen führen und eine umfassende Buchführung haben, um das Risiko von Betriebsprüfungen und etwaigen steuerlichen Problemen zu minimieren.

Wir freuen uns, wenn wir Sie als erfahrener Steuerberaters unterstützen dürfen.

Kompetenzen

mood14 scaled

Nachfolgeplanung

mood9 scaled

Betriebswirtschaftliche Beratung

mood13 scaled

Steuerberatung

mood14 scaled

Rechtsberatung

Weitere Expertisen

mood6 scaled

Mittelstand

mood9 scaled

Familienunternehmen