Umsatzsteuer: Zuordnung zum Unternehmensvermögen

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Seit 2015 ist der 31. Mai für alle zu beachten, die z. B. eine Immobilie (gilt ebenso bei betrieblich genutzten Kfz, auch bei Fotovoltaik) in 2015 erworben haben und nur einen Teil der Immobilie umsatzsteuerpflichtig vermieten. Bis spätestens 31.5.2016 müssen Sie dem Finanzamt mitteilen, dass Sie die Immobilie zu 100 % zu Ihrem umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen willküren. Nur so können Sie in späteren Jahren Vorsteuer zu Ihren Gunsten erhalten, wenn Sie eine größere Fläche als bisher umsatzsteuerpflichtig vermieten.

Es geht möglicherweise um viel Geld, sprechen Sie uns an.