Buchhaltung – eine Fundamentsäule Ihres Unternehmens

Die Buchhaltung ist das Herzstück der Organisation Ihres Unternehmens. Wird sie gut geführt, so kann sie zur Basis für viele Unternehmensbereiche werden. Beispielsweise kann sie neben den typischen Aufgaben wie z. B. als Grundlage für die Besteuerung zu dienen, auch dazu beitragen, dass Sie die richtigen strategischen Entscheidungen für Ihr Unternehmen treffen. Zudem können Sie sie nutzen, um Verkaufsprognosen zu erstellen oder um Kundenverhalten zu analysieren.

Eine sinnvoll gestaltete und korrekte Buchhaltung ist allerdings für die meisten Unternehmer eine große Herausforderung. Die Problematik beginnt bereits vor der eigentlichen Buchhaltung, denn hier ist erst mal ein gutes Konzept gefragt.

Was sollen die Aufgaben meiner Buchhaltung sein?

Möchte ich Sie als Grundlage für meine Steuererklärungen nutzen oder möchte ich damit z. B. auch mein Mahnwesen führen, Plankalkulationen durchführen oder Analysen erstellen die mir bei wichtigen unternehmerischen Entscheidungen weiterhelfen?

Auch das Durchdenken der einzelnen Arbeitsprozesse ist im Vorhinein wichtig, um später eine saubere und zeitoptimierte Buchführung zu gewährleisten. Die steuerlichen Anforderungen müssen erfüllt sein, sodass es im Rahmen einer Betriebsprüfung zu keiner teuren Hinzuschätzung kommt.

Möchte ich meine Buchführung auf traditionelle Weise mit Papierbelegen dokumentieren oder möchte ich die Buchführung lieber digitalisieren?

Möchte ich eine Kosten- und Leistungsrechnung führen? Welche Informationen möchte ich hieraus ziehen? Wie muss die Buchführung gestaltet sein, damit ich diese Informaiton heraus ziehen kann? Wer soll die einzelnen Arbeitsprozesse der Buchhaltung ausführen?

„Es gibt noch wesentlich mehr Fragen, die man sich im Einzelnen stellen sollte, bevor man seine Buchhaltung einrichtet. Hierbei nehmen wir uns sehr gerne Zeit für Sie und erarbeiten mit Ihnen gemeinsam ein effizientes und sinnvolles Buchhaltungskonzept. „

Linda Bikadi
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Interaktive Zusammenarbeit zwischen unserer Kanzlei und Ihnen

Wir befinden uns im Zeitalter der Digitalisierung. Die hieraus entstandenen Möglichkeiten nutzen wir bereits sehr erfolgreich und mit viel Begeisterung.

Es eröffnen sich immer mehr Möglichkeiten der interaktiven Zusammenarbeit zwischen uns und unseren Mandanten.

Entscheidungsträger vieler Unternehmen möchten gerne ortsunabhängig und schnell auf Auswertungen zugreifen können. Das gleiche trifft auch auf Mutter- und Tochtergesellschaften von Konzernen zu. Daher stellen wir Ihnen die notwendigen Reportings gerne auf einer digitalen Plattform zur Verfügung.

Sie möchten Ihre Belege gerne im Unternehmen behalten? Kein Problem. Digitalisieren Sie Ihre Belege bei sich vor Ort. Wir holen Sie aus Ihrem elektronischen Archiv ab und verarbeiten sie digital.

Digitalisierung und Verfahrensdokumantation

Jedes Unternehmen in Deutschland, das steuerlich relevante elektronische Dokumente verarbeitet und aufbewahrt, muss eine Verfahrensdokumentation vorhalten. Eine Verfahrensdokumentation verlangt eine für einen betriebsfremden Dritten verständliche Beschreibung der steuer- und buchhaltungsrelevanten Prozesse. Hierbei sind auch externe Dienstleister – z.B. externe Buchhaltung – mit einzubeziehen.

Wichtige Fakten

Viele Regelungen der GoBD sind schon lange bekannt und somit nicht neu. Mit der Einführung zum 01.01.2015 sind jedoch zwei entscheidende Faktoren hinzugekommen:

  1. Die Beweislastumkehr: Der Unternehmer muss im Zweifel Beweise erbringen, dass ein rechtskonformes Verhalten vorliegt.
  2. Die Pflicht zur Verfahrensdokumentation: Eine nicht vorhandene Verfahrensdokumentation kann als formeller Mangel gewertet werden.

Die Ausarbeitung einer Verfahrensdokumentation stellt eine zeitraubende und komplexe Zusatzaufgabe dar. Die Nichtbeachtung erhöht das Betriebsprüfungsrisiko und kann empfindliche Sanktionen als Konsequenz haben.

Den regelmäßigen Anpassungen Folge zu leisten und den Durchblick zu bewahren ist eine echte Herausforderung.

Bei Einhaltung aller Vorschriften ist ein papierloses Arbeiten möglich und Originalbelege können nach der Digitalisierung vernichtet werden. Die jüngste Vergangenheit hat die Vorteile und Notwendigkeit von digitalen Prozessen offengelegt und dies betrifft im hohen Maß auch die Finanzbuchhaltung. Für das „belegersetzende Scannen“ ist aber eine lückenlose Verfahrungsdokumentation und eine Prozessanweisung unumgänglich. Die GoBD beinhalten zudem verlässliche Ausführungen, wie beim mobilen Scannen mit Smartphone und App vorzugehen ist.

Lassen Sie uns gemeinsam eine GoBD-konforme Verfahrensdokumentation für Ihr Unternehmen erstellen, die gewährleistet, dass Sie alle notwendigen Vorschriften einhalten und dabei die Vorteile der Digitalisierung voll ausschöpfen.

Interne Buchhaltung

Einige Unternehmen können nicht darauf verzichten die Finanzbuchhaltung in den eigenen Räumen zu erstellen. Gerne ergänzen wir daher Ihr
Buchhaltungsteam vor Ort vorübergehend als Urlaubs- und Krankheitsvertretung oder auch dauerhaft. Zusätzlich bietet sich auch die Möglichkeit online auf Ihrem System zu arbeiten sofern bei Ihnen die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.

Gerne schulen wir Ihr Team auch zu den Themen Verfahrensdokumentation, Arbeitsprozesse in der Buchhaltung oder Lohn- und Gehaltsabrechnung.

HB SWI BesteSteuerberater2022 Ohland Partner mbB

Ohland & Partner zählen laut dem Handelsblatt zu den Besten Steuerberatern 2023 im Fachgebiet Erbschaft / Schenkung und Baugewerbe / Allrounder

Wiederholt ausgezeichnet seit dem Jahr 2016

Beratung zur Einrichtung der Buchführung

„Eine sinnvoll gestaltete und korrekte Buchhaltung ist für die meisten Unternehmer eine große Herausforderung. Die Problematik beginnt bereits vor der eigentlichen Buchhaltung, denn hier ist erst mal ein gutes Konzept gefragt.

Beispielsweise auch mein Mahnwesen führen, Plankalkulationen durchführen oder Analysen erstellen die mir bei wichtigen unternehmerischen Entscheidungen weiterhelfen? Auch das Durchdenken der einzelnen Arbeitsprozesse sind im Vorhinein wichtig, um später eine saubere und zeitoptimierte Buchführung zu gewährleisten.

Stellen Sie sich die Fragen:

„Was sollen die Aufgaben meiner Buchhaltung sein?“

„Möchte ich meine Buchhaltung nur als Grundlage für meine Steuererklärungen nutzen oder möchte ich mehr?“

Möchte ich meine Buchführung beispielsweise auf traditionelle Weise mit Papierbelegen dokumentieren oder möchte ich die Buchführung lieber digitalisieren? Möchte ich eine Kosten- und Leistungsrechnung führen? Welche Informationen möchte ich hieraus ziehen? Wie muss die Buchführung gestaltet sein, damit ich diese Informaiton heraus ziehen kann?

Wer soll die einzelnen Arbeitsprozesse der Buchhaltung ausführen?
Es gibt eine Vielzahl von Fragen, die man sich im Einzelnen stellen sollte, bevor man seine Buchhaltung einrichtet.
Hierbei nehmen wir uns sehr gerne Zeit für Sie und erarbeiten mit Ihnen gemeinsam ein effizientes und sinnvolles Buchhaltungskonzept.

So können wir Sie unterstützen:

  • Auslagerung Ihrer Buchhaltung in unsere Kanzlei…
  • Interaktive Zusammenarbeit zwischen unserer Kanzlei und Ihnen
  • Digitalisierung und Verfahrensdokumantation
  • Interne Buchhaltung
  • Beratung zur Einrichtung der Buchführung

Ihre Ansprechpartner

haberkorn

Martin Haberkorn

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Partner

steuer 1

Hubertus Steuer

vereidigter Buchprüfer, Steuerberater, geschäftsführender Partner, Zertifizierter Berater für die Immobilienbesteuerung und Immobilienverwaltung (IFU/ISM gGmbH)

schilli

Andrea Schilli

Fachgehilfin in steuer- und wirtschaftsberatenden Berufen

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