Als selbstständige Rechtsanwältin unterstütze und berate ich Sie gerne in folgenden Rechtsgebieten:

Als Rechtsanwältin berate ich Sie in Gestaltung von:

  • Gesellschaftsverträgen
  • Zivil- und steuerrechtlichen Vereinbarungen für Unternehmen
  • Unternehmensnachfolge, Nachlassplanung und Testament, lebzeitige Überlassung von Vermögenswerten
  • Pflichtteilsvermeidung
  • Vorsorgeplanung einschließlich individuellen Vollmachten und konkreten Handlungsanweisungen für Bevollmächtigten

Gesellschaftsverträge

bei Gründung und Überprüfung/Neugestaltung von bestehenden Gesellschaftsverträgen

Eine Beratung in zivil- und steuerrechtlicher Sicht ist bei Gründung einer Gesellschaft unerlässlich. Bereits die Wahl der Rechtsform kann künftig erhebliche steuerliche Auswirkungen für die zu gründende Gesellschaft haben. Ebenso sollten bereits existierende Gesellschaftsverträge in regelmäßigen Abständen und anlassbezogen einer Überprüfung unterzogen werden.

Dies gilt insbesondere vor und nach der Übertragung von Anteilen, vor einer Hochzeit, wenn Kinder hinzutreten oder das Unternehmen sich neu ausrichtet. Auch die Rechtslage kann sich geändert haben und Vertragsklauseln hierdurch unwirksam werden. Die Pflege des Gesellschaftsvertrages ist ein wesentlicher Beitrag zur Rechtssicherheit.

Unternehmensschutz

zu Lebzeiten im Falle einer Scheidung

Auch eine Eheschließung kann erhebliche Auswirkungen auf das Unternehmen haben. Gerade für Unternehmer mit Betriebsvermögen bzw. Gesellschafter in einer GmbH, GbR oder KG besteht eine große Gefahr, dass bei einer Scheidung erhebliches Vermögen vernichtet und eine Firma gegebenenfalls sogar zerschlagen wird. Die gesetzlich geregelten Scheidungsfolgen bezüglich Zugewinnausgleichs, Versorgungsausgleich und Unterhalt passen regelmäßig nicht zur Unternehmerehe.

Wenn das Unternehmen geschont und daher nicht berücksichtigt werden soll, kann es beim gesetzlichen Güterstand bleiben, das Unternehmen wird dann vom Zugewinnausgleich ausgeschlossen, man spricht von der modifizierten Zugewinngemeinschaft.

Dieser interessengerechte Ausgleich zwischen Absicherung des Ehepartners und Schonung des Unternehmens kann durch einen Ehevertrag hergestellt werden.

Unternehmensnachfolge

lebzeitige Überlassung von Vermögenswerten, Nachlassplanung und Testament

Zu den schwierigsten unternehmerischen Entscheidungen gehört die Regelung der eigenen Unternehmensnachfolge. Die Unternehmensübertragung ist stets ein komplexes und oftmals langwieriges Unterfangen. Es eröffnet diverse Gestaltungsspielräume, die genutzt werden wollen und sollten. In diesem Zusammenhang sind neben der unternehmensrechtlichen Seite zudem Regelungen des Familien- Erb- und Steuerrechts von Bedeutung.  Der Schlüssel zum Erfolg liegt in der frühzeitigen und ernsthaften Planung der wirtschaftlich gelungenen Überleitung Ihres Unternehmens auf die Nachfolgegeneration. Vor allem aber die damit verbundene Aufgabe der Aufrechterhaltung einer geschaffenen Unternehmenskultur erfordert eine sorgfältige Auseinandersetzung mit dieser Thematik sowie eine kompetente Nachfolgeberatung. Bei der Nachfolgeberatung steht die gemeinsame Erfassung der ökonomischen Gegebenheiten, der individuellen Strukturen und Entscheidungsabläufe des jeweiligen Unternehmens sowie die familiäre Situation stets unter Berücksichtigung des Willens des künftigen Erblassers im Vordergrund. Ein Unternehmenstestament muss stets mit den Gesellschaftsverträgen im Einklang stehen, um die Rechtsnachfolge für das Unternehmen sicherzustellen.

Gerade bei Immobilienvermögen ist Gestaltungsbedarf gegeben.

Beispielshaft wird der Freibetrag nach dem Erbschaft- und Schenkungssteuergesetz alle 10 Jahre gewährt. Durch lebzeitige Schenkungen an Ihre Angehörigen können Sie die Freibeträge unter Umständen mehrfach in Anspruch nehmen! Zudem ermöglichen mittlerweile auch hohe Freibeträge für Enkelkinder Übertragungen auf die übernächste Generation. Ein wichtiges Gestaltungsinstrument sind oft auch sogenannte „Kettenschenkungen“, bei denen die Freibeträge des Ehegatten oder anderer Familienmitglieder genutzt werden.

Weitere Interessante Gestaltungsmittel, die auch Sie und Ihren Ehegatten absichern, sind auch beispielsweise Nießbrauchs- und Wohnrechte.

Zuzana Silbermann
Zuzana Silbermann

Vorsorge

für den Fall der Fälle

Neben dem Testament sollten Sie sich Gedanken machen, ob Sie für den Fall eines Unfalls oder einer plötzlichen Krankheit Regelungen treffen möchten, ob und wie Sie ärztlich behandelt werden wollen. Hier kann eine Patientenverfügung dafür sorgen, dass Ihre Überzeugungen beachtet werden. Im Fall der Fälle kann man Sie womöglich nicht mehr fragen.

Gerne erarbeiten wir zusammen mit Ihnen einen „Vorsorgeplan“, der alle Informationen für Ihre Angehörigen enthält, aber auch Ihre Wünsche umsetzt und die individuellen Vollmachten einschließlich konkreten Handlungsanweisungen für Ihr Unternehmen abdeckt.

Wenden Sie sich gerne an mich. Bei frühzeitiger, umsichtiger Nachfolgeplanung steht der rechtsicheren Unternehmensübertragung auf die nächste Generation nichts entgegen.

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