Erbschaftsteuergesetz teilweise verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat am 17.12.2014 entschieden, dass das geltende Erbschaftsteuergesetz teilweise verfassungswidrig ist. Betroffen sind im Wesentlichen die nach Auffassung des Gerichts zu weit gehenden Verschonungsregelungen zur Unternehmensnachfolge.