Was ist die Künstlersozialabgabe?
Dabei handelt es sich um einen Beitrag der Unternehmen, die künstlerische und publizistische Leistungen in Anspruch nehmen und verwerten (Verwerter).
Aktuell liegt der an die Künstlersozialkasse abzuführende Beitrag bei 5 % der Bemessungsgrundlage.
Die Sozialleistungen der Künstlersozialkasse für selbstständige Künstler und Publizisten werden teilweise von der Künstlersozialabgabe finanziert.
Wer muss die Abgabe leisten?
Abgabepflichtige Unternehmen sind Unternehmen, die typische Verwerter künstlerischer Leistungen sind – wie z. B. Verlage, Werbeagenturen, Fernsehen, Galerien, Museen usw., oder Unternehmen die nicht nur gelegentlich selbstständige Künstler beauftragen.
Was ist die Bemessungsgrundlage hierfür und wie wird sie berechnet?
Bemessungsgrundlage der Künstlersozialabgabe sind alle in einem Kalenderjahr an selbständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte.
Bis wann ist die KSA abzugeben?
Bis zum 31. März des Folgejahres
hat jeder abgabepflichtige Unternehmer die Meldung zur Künstlersozialabgabe für das vorherige Kalenderjahr einzureichen.