Nutzen Sie die Chance, steuerfrei (§ 3 Nr. 11 EStG) Ihren Arbeitnehmern bis zu 1.500 € noch dieses Jahr zukommen zu lassen.
Sichern Sie sich das Wohlwollen Ihrer Mitarbeiter!
Dieser Zuschuss muss zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn gewährt und im Lohnkonto erfasst werden.