Zu den besten Kennern Ihrer privaten und betrieblichen Vermögensverhältnissen, Ihrer Ziele und Wünsche zählt Ihr steuerlicher Berater. Er genießt Ihr Vertrauen. Dies prädestiniert ihn zu Ihrem Testamentsvollstrecker.
Wir bringen hierfür neben dem erforderlichen wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Fachwissen auch die notwendige Erfahrung mit.
Eine Testamentsvollstreckung kann beispielsweise in folgenden Fällen sinnvoll sein:
- Vermögenssicherung (für eine gewisse Zeit)
- Durchsetzung Ihres Willens (Erfüllung von Auflagen)
- Erhalt des Familienfriedens
- Überbrückung der Zeit, bis Erben qualifiziert Ihr Unternehmen führen können