Anlässe für die Bewertung von Grundstücken können beispielsweise sein:
- Kauf / Verkauf
- vermögensrechtliche Auseinandersetzung
- Bewertung aus steuerlichen Gründen:
- Entnahme ins Privatvermögen / Einlage ins Betriebsvermögen
- Schenkung / Erbschaft
- Zuordnung des Kaufpreises auf Grund und Boden bzw. Gebäude
Je nach Bewertungszweck sollte anders bewertet werden. Wir haben uns intensiv mit den Grundlagen solcher Bewertungen befasst. Anders als viele Grundstückssachverständige suchen wir die Wertfindung unter dem Gesichtspunkt des Bewertungszwecks. Je nach Bedarf nutzen wir die legalen Spielräume der Bewertungsvorschriften um dem Wunschwert nahe zu kommen. Das muss aus steuerlicher Sicht nicht immer der Niedrigste sein.
Weil wir wissen, dass es bei Grundbesitz in der Regel um hohe Werte und große finanzielle Auswirkungen geht, legen wir ein besonderes Augenmerk auf dieses Thema.
Da im Rahmen der Erb- und Unternehmensnachfolge der Gesetzgeber dem Steuerberater nur enge Bewertungsspielräume erlaubt, arbeiten wir bei unbefriedigenden Grundstückswerten nach Steuerrecht mit einem Grundstückssachverständigen zusammen. Besonders gerne arbeiten wir mit Herrn Dipl. Ing. Robert Hackl (www.immobilienbewertung-muenchen-laim.com) zusammen, der sorgfältig alle Besonderheiten des Grundstücks mit berücksichtigt.