Praxistipps

Erfolg durch rechtzeitiges Handeln

  • Beginnen Sie frühzeitig! Steueroptimale Gestaltungen brauchen mindestens 2 Jahre Vorlaufzeit, eher mehr.
  • Eine gelungene Nachfolge bringt frischen Wind
    • Sie gewinnen neue Umsatzfelder, Arbeitsentlastung und Ertragschancen
    • Sie festigen oder erhöhen den Wert Ihres Unternehmens
    • Sie kommen Ihren persönlichen Wünschen und Zielen näher
  • Ihr Erfolg beginnt mit der Wahl des richtigen Beraters. Nur eine im Gesellschaftsrecht, Betriebswirtschaft und Steuerwesen erfahrene Sozietät kann Sie optimal auf all diesen Gebieten beraten. Über 60% der weltweit veröffentlichten Schriften zum Steuerrecht sind deutschsprachig.
  • Wir können Ihnen anhand von Beispielen zeigen, wie durch rechtzeitige Gestaltung gerade bei der Grundstücks- und Unternehmensbewertung  die Steuerlast massiv gesenkt werden kann. In den letzten 3 Jahren vor dem Stichtag der Unternehmensbewertung können Sie Ihr Ergebnis nach oben oder unten steuern, z. B zur Gewinnung des Verschonungsabschlags von 85 % bei der Schenkungsteuer. Die Bewertung spielt eine zentrale Rolle bei der Suche nach einer steuergünstigen Lösung.
  • Die vermeintlich ideale Lösung der steuerneutralen Buchwertfortführung bei Schenkung ist nach unserer Erfahrung trotz Steuerfreiheit oft der schlechtere Weg. Hier werden (von Ihnen) unbemerkt Steuervorteile verschenkt.
  • Vor lauter Konzentration auf die Erbschafts- und Schenkungsteuer werden Fallstricke bei den Ertragsteuern (Einkommen-, Gewerbe- und Körperschaftsteuer) übersehen. Solche Fehler können die Zukunft eines Unternehmens oder die Altersvorsorge gefährden. Diese Klippen können Sie nur mit viel Erfahrung und Top-Know-How umschiffen.
  • Steuervorteile dürfen nicht um jeden Preis erkauft werden. Bei optimaler Beratung stehtnicht nur das Unternehmen, sondern vor allem auch die beteiligten Personen mit Ihren Wünschen und Fähigkeiten im Mittelpunkt.
  • Der feinfüllige Umgang aller Parteien untereinander ist ein notwendiger Baustein zum Gelingen der Erb- und Unternehmensnachfolge. Hier übernehmen wir die Aufgabe eines Mediators.

Auch aktuell haben wir eine Gestaltung unter Beachtung aller Gesetze gefunden, Unternehmen ganz oder Anteile daran komplett schenkungssteuerfrei zu übertragen. Gerne laden wir Sie zu einem persönlichen Gespräch zum Kennenlernen in unsere Kanzlei im Herzen von München oder Gilching ein. Dies ist für Sie kostenfrei.