Unternehmensbewertung

 

Es gibt unterschiedliche Anlässe zur Bewertung von Unternehmen, wie z.B.:

  • Unternehmensverkauf
  • Umwandlung
  • Vermögensauseinandersetzungen (Scheidung, Erbengemeinschaft)
  • Übertragungen im Wege der vorweggenommenen Erb- und Unternehmensnachfolge
  • Erbschaft

Nur aus den vergangenen Abschlüssen ohne detaillierte Planung der zukünftigen Erfolge einen Unternehmenswert zu ermitteln, ist nicht möglich. Einfache Programme, die aus den vergangenen 3 bis 5 Jahren einen solchen ermitteln, führen in die Irre. Natürlich wissen auch wir, dass der Markt letztlich den Preis bestimmt. Den eigentlichen Wert aber zu kennen, ist für Verhandlungen der bessere Ausgangspunkt.

 

Der nach steuerlichen Vorschriften (vereinfachtes Ertragswertverfahren) ermittelte Unternehmenswert mag zu Zeiten von Inflation und gleichbleibender auf den Vergangenheitszahlen basierenden Zukunftserwartungen in Ordnung sein. In der Regel aber trifft dies nicht zu. Anders als im starren vereinfachten Ertragswertverfahren können in anderen Bewertungsverfahren Besonderheiten des Unternehmens berücksichtigt werden. Es gelingt uns in anderen Berechnungsverfahren wie IDW S1 so gut wie immer niedrigere Werte zu ermitteln.

 

Wir empfehlen unseren Mandanten trotz Verschonungabschlag einen niedrigeren Verkehrswert rechnen zu lassen. Im Rahmen der Überprüfung der Verschonungsabschläge kann es schon sein, dass die Finanzverwaltung andere Bewertungsansätze beim schädlichen Verwaltungsvermögen wählt und auch durchsetzt. Sollte dadurch der Verschonungsabschlag entfallen, rettet ein niedriger Unternehmenswert viel Geld. Dann ist das vermeintlich teurere Verfahren der Bewertung das billigere.

 

Wir haben neben dem stets aktuellen theoretischen Wissen auch die praktischen Erfahrungen, den für Sie richtigen Wert zu finden. Gerne führen wir auch die Verhandlungen. In der Regel kann der externe Verhandlungspartner härter um einen besseren Preis oder andere Bedingungen „feilschen“. Er ist als unbeteiligter Dritter von keinen Ängsten des Scheiterns des Geschäfts oder überzogenen Wunschvorstellungen geleitet. Das versachlicht meist die Verhandlungen und trägt zum Erfolg bei.