Existenzgründung

Gerade der junge Unternehmer braucht seine ganze fachliche Kraft, um sich in seinen Anfangsjahren am Markt behaupten zu können. Daneben verlangt aber der Staat die Beachtung vieler Vorschriften und die Abgabe richtiger Umsatzsteuer- und Lohnsteuervoranmeldungen. Dazu ist die Erstellung einer laufenden Buchführung notwendig. Selbst das Ausstellen einer umsatzsteuerlich korrekten Rechnung ist heute keine einfache Angelegenheit. Sich diese Kenntnisse selbst anzueignen, lohnt u. E. den Aufwand nicht. Hier braucht der Jungunternehmer fundierte Unterstützung eines erfahrenen Spezialisten, dem Steuerberater.

Der Existenzgründer muss wissen, ob und wo er Geld verdient und wo dieses in den Kosten wieder verschwindet. Hauptzweck der Buchhaltung und der darauf aufbauenden Kostenrechnung oder betriebswirtschaftlichen Analysen und Auswertungen ist die Bereitstellung von Daten zur Betriebsführung. Notwendiger Nebenzweck ist die Erfüllung steuerlicher Pflichten.

Oft fehlt dem Jungunternehmer das Geld, um sich gute Berater leisten zu können. Wir berücksichtigen dies bei der Honorargestaltung im Gründungsstadium und geben Ihnen wertvolle Tipps für eine erfolgreiche berufliche Zukunft. Die Mehrzahl der Neugründungen scheiden innerhalb von 3 Jahren wieder aus dem Markt aus. Unsere Mandanten gehören nicht dazu. 

 

Wir unterstützen Sie bei:

  • der Beantragung von Fördermitteln
  • der Erstellung eines Unternehmenskonzepts,
  • Finanzierungsfragen
  • erforderlichen Anmeldungen und Genehmigungen
  • sowie in allen Fragen rund um das Rechnungswesen