Schenkung

Dieses Thema ist unsere Paradedisziplin und bildet den Schwerpunkt unserer Autorentätigkeit.

Es sprechen oft steuerliche Gründe für die vorweggenommene Erbfolge, wie die Ausnutzung von Freibeträgen. Eine Übertragung von Vermögen oder Einkunftsquellen ist nur sinnvoll, wenn die finanzielle Unabhängigkeit des Schenkers in Zukunft gewahrt bleibt.

Gerne gehen wir auf die ältere Generation zu, um diese von einer vorteilhaften Übertragung zu überzeugen.

Die unzähligen Gestaltungsmöglichkeiten werden von uns umfassend geprüft und individuell auf Ihre persönliche Situation „zugestrickt“. Dabei sind neben der Erbschafts- und Schenkungssteuer auch Fragen der Umsatzsteuer, evtl. der Grunderwerbsteuer und insbesondere der Ertragssteuern (also Einkommensteuer, Gewerbesteuer oder Körperschaftssteuer) zu beurteilen.

In vielen Fällen kommen wir sogar zu dem Ergebnis, dass eine entgeltliche Übertragung einer unentgeltlichen vorzuziehen ist.