Steuerhinterziehung

Steueroasen im Visier der Medien. Ständig neue Enthüllungen. Aktuell wieder Ankauf von Daten CD’s durch die Finanzverwaltung.  Das Netz der Steuerfandung wird enger. Wie lange wollen Sie Ihr Problem verdrängen? Schweizer Baken drängen Kunden zur Selbstanzeigen. Ist nicht der Zeitpunkt gekommen, den möglichen Schaden zu begrenzen?

Im Fall der Fälle … sind Sie bei uns genau richtig – unabhängig davon, ob bereits eine Strafanzeige vorliegt oder eine Selbstanzeige erfolgen soll (Erfolgsgeschichten). Der ehemalige Verfassungsrichter Kirchhof hat zwar bei einem Übermaß an Steuern Staatsanwälte und Richter zur Milde gegenüber Steuersündern aufgerufen. Dennoch setzt sich auch durch die Medien unterstützt mehr und mehr die Auffassung durch, dass Steuerhinterziehung kein Kavaliersdelikt ist.

Fakt ist: Wer seine Steuern hinterzieht und entdeckt wird, wird bestraft. Das Strafmaß ist seit einigen Jahren stark gestiegen. Es schützt Sie nur die Selbstanzeige. Noch ist i. d.  R. nichts verloren.

Wollen Sie straffrei ausgehen? Wir zeigen Ihnen die Möglichkeiten und Grenzen der Selbstanzeige und Strafbefreiung auf. Handeln Sie jetzt, bevor der Schaden noch größer wird. Kommen Sie zu uns, wir schützen Sie. Machen Sie sich ein Bild von unserer Kompetenz. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet der Selbstanzeige, der grenzüberschreitende Umgang mit den ausländischen Banken will gelernt sein. Vor allem die Ermittlung der Einkünfte nach deutschem Steuerrecht gehört in die Hände von Profis. Nur eine vollständige Nachmeldung der Einkünfte wirkt strafbefreiend. Dabei wird oft vergessen, dass Schenkungen nicht verjähren solange der Schenker noch lebt.

Unabhängig von Ihrem Steuerberater können wir prüfen, ob für Sie eine strafbefreiende Selbstanzeige möglich ist. Ihr Steuerberster  hat ein Problem. Sollte eine Selbstanzeige nicht möglich oder sinnvoll sein, darf er bei fortgesetzter Steuerhinterziehung für Sie nicht mehr die entsprechenden Steuererklärungen abgeben. Sonst macht sich Ihr Steuerberater selbst strafbar.  Wenn  Sie der Finanzverwaltung mit einer Selbstanzeige zuvorkommen, bleiben Sie straffrei! Erkären Sie die hinterzogen Beträge vollständig, sonst ist die Selbstanzeige nicht wirksam. Wir schützen Sie und soweit möglich, Ihr Vermögen. Setzen Sie aufSpezialisten.

Ein Steuerrisiko bergen unerkannte oder nicht angezeigte Schenkungen, weil diese nicht verjähren, solange der Schenker noch lebt! Hinterziehungszinsen (6% p.a.) können ganz erheblich ins Gewicht fallen.

Wir verfügen u. a. über besondere Erfahrungen mit Liechtensteinischen Stiftungen und Schweizer Banken. Alle steuerlichen Fragen klären wir. Durch unsere Erfahrungen klären wir unklare Sachverhalte im Verhandlungswege mit der Finanzverwaltung.  Nur die vollständige Erlärung bringt Straffreiheit. Auf der strafrechtlichen Seite arbeiten wir mit ausgezeichneten Spezialisten zusammen. Deren Kontakte zur Staatsanwaltschaft etc. sind sehr hilfreich. Wirminimieren Ihren Schaden.