Sie haben eine wertvolle Immobilie. Sie erwarten weiterhin massive Wertsteigerungen. Da bietet es sich an, die Immobilien unter Nießbrauchsvorbehalt schon jetzt z.B.: an die Kinder zu schenken, denn:
- die Erträge bleiben weiterhin bei Ihnen,
- je jünger Sie sind, desto größer ist der Wertabschlag durch den Nießbrauch auf den erbschaftsteuerlichen Wert der Immobilie,
- zukünftige Wertsteigerungen fallen schon beim Beschenkten an,
- alle 10 Jahre lebt der persönliche Freibetrag für Kindern bei der Schenkungsteuer wieder auf,
- noch ist der Zinssatz mit 5,5% bei der Berechnung des steuerlichen Wertes des Nießbrauchs hoch, sinken die Zinsen, verringert sich der Wert des Nießbrauchs. Eine Änderung des Zinsniveaus hat das Bundes-verfassungsgericht gefordert.
Als Nachfolgeberater berücksichtigen wir auch, ob es günstiger ist den Wert der Immobilie und des Nießbrauchs von einem Sachverständigen oder von uns nach Steuerrecht berechnen zu zu lassen. Sie sehen es lohnt sich einem Steuerexperten mit Spezialisierung der Nachfolgeberatung zu Rate zu ziehen. Wir sind in Bayern, auch in ganz Deutschland für Sie da. Egal ob Sie rechtzeitig Ihr Unternehmen oder Immobilien oder sonstiges Vermögen auf die Nachfolgegeneration übertragen, gehen Sie zum Spezialisten. Beim Schenken und Vererben suchen wir die für Sie beste Lösung.