Wieder keine Einigung beim Thema Erbschaftsteuer

Die Regierungskoalition hat sich erneut nicht auf eine neue Regelung der Erbschaftsteuer einigen können. Was bedeutet dies für Sie? 3 Möglichkeiten werden diskutiert:

  1. Der alte Rechtsstand gilt weiterhin
  2. Die zukünftige Rechtslage gilt rückwirkend
  3. Bis zur Neuregelung der Erbschaftsteuer entfällt die Erbschaft- und Schenkungsteuer

Der letzten Möglichkeit geben die Experten die wenigsten Chancen.

Sollten Sie vorhaben Geld, Immobilien etc., also kein Unternehmen zu verschenken, dann handeln Sie jetzt mit uns. Sie haben zumindest eine Chance, die höher als ein möglicher Lotogewinn ist, dass diese Schenkung schenkungsteuerfrei bleibt. Es ist nicht zu erwarten, dass die Belastung des übrigen Vermögens durch eine Neuregelung sinkt. Nehmen Sie die Chance wahr. Denken Sie auch daran, dass z. B. zukünftige Wertsteigerungen durch eine aktuelle Schenkung ab Schenkung bei den Erben anfallen. Dies ist auch ein nicht zu unterschätzender Vorteil, der gerne übersehen wird.

Kommen Sie zu Ihrem Gestaltungsberater Ohland & Partner mbB.