Noch ist keine Einigung in Sicht. Wer noch in die Segnungen der Betriebsvermögensvergünstigungen mit Regel- oder Optionsverschonung kommen möchte, tut gut daran die Unternehmensnachfolge noch bis zum 30.6.2016 durchzuführen. Das gilt vor allem, wenn noch schädliches Verwaltungsvermögen bis 50 % im Unternehmen sich befindet. Denn dieses Verwaltungsvermögen soll zukünftig bei der Erb- und Schenkungsteuer nicht mehr begünstigt werden. Durch eine Rückfallklausel im Notarvertrag können Sie eine Schenkung rückgängig machen, wenn die Erbschaftsteuerreform sich als besser gegenüber dem geltenden Recht herausstellen sollte.
Es heißt ja, die Erbschaftsteuer ist eine Dummensteuer. Dieser Satz gilt nur, wenn Sie rechtzeitig damit anfangen. Je früher desto eher können wir Ihnen erhebliche Steuern sparen. Worauf warten Sie?